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   BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13   

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https://dejure.org/2015,19357
BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13 (https://dejure.org/2015,19357)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 ABR 65/13 (https://dejure.org/2015,19357)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 ABR 65/13 (https://dejure.org/2015,19357)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13) .

    a) Nach § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, diesem aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 15) .

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16) .

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Der tarifgebundene Arbeitgeber ist betriebsverfassungsrechtlich zur Anwendung einer tariflichen Vergütungsordnung verpflichtet (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 28, BAGE 139, 332) .

    (2) Bei tariflichen Vergütungsordnungen handelt es sich nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern anzuwenden sind (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332) .

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei Umgruppierungen kein Raum, wenn die Tarifvertragsparteien selbst die ansonsten den Betriebsparteien obliegende Umgruppierungsentscheidung getroffen haben (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26 f., BAGE 118, 141) .

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 39, BAGE 118, 141) .

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24) .

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Ob diese einen Anspruch auf die Anwendung der Tarifverträge haben, ist für die gegenüber dem Betriebsrat bestehende Pflicht des Arbeitgebers aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Bedeutung (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    bb) Durch die von den Urhebern der Vergütungsordnung getroffene Zuordnungsentscheidung wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 36/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 36/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Bei einem Leistungsantrag folgt das Rechtsschutzinteresse bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Bundesarbeitsgericht 14. April 2015 -1 ABR 65/13- Rn. 18).
  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

    Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin gebieten die Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 (- 1 ABR 65/13 - - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212) keine andere Beurteilung.
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